Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Beratungsleistungen der andersch! GmbH
Ausgabe August 2026 · Steg-Hohtenn (Kanton Wallis)
1. Geltung
Diese AGB gelten für alle Beratungs-, Begleitungs-, Coaching- und Schulungsleistungen der andersch! GmbH, Blattjiweg 18, 3940 Steg-Hohtenn («andersch!»), gegenüber Unternehmen, Institutionen und Organisationen. Bedingungen des Auftraggebers (z. B. Einkaufsbedingungen) gelten nur, wenn andersch! sie schriftlich anerkannt hat. Abweichende Regelungen im Angebot oder in der Auftragsbestätigung gehen diesen AGB vor.
2. Vertragsabschluss
Die Angebote sind, sofern im Angebot nicht ausdrücklich anders angegeben, für einen Zeitraum von 30 Tagen ab Ausstellungsdatum gültig. Der Vertrag kommt zustande durch schriftliche Annahme des Angebots (auch per E-Mail), Unterzeichnung der Auftragsbestätigung oder vereinbarten Leistungsbeginn. Bei mehrstufigen Vorhaben (Tranchen, Sprints) ist jede Stufe einzeln beauftragbar.
3. Leistungen und Mitwirkung
andersch! erbringt Dienstleistungen nach Auftragsrecht (Art. 394 ff. OR): Geschuldet ist sorgfältiges, fachgerechtes Arbeiten – kein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Beratungsleistungen sind Entscheidungsgrundlagen; alle Entscheide und deren Umsetzung liegen beim Auftraggeber. Der Auftraggeber stellt die nötigen Informationen, Ansprechpersonen und Rahmenbedingungen rechtzeitig bereit; Mehraufwand aus fehlender Mitwirkung sowie vereinbarte Mehrleistungen werden nach Aufwand zu den Ansätzen gemäss Angebot verrechnet.
4. Honorar und Zahlung
Es gelten die Honorare gemäss Angebot, in Schweizer Franken und exklusive Mehrwertsteuer; die MWST wird separat ausgewiesen. Tages- und Halbtagespauschalen umfassen Vor- und Nachbereitung, Dokumentation und – sofern nicht anders geregelt – werden Reisespesen ausserhalb Kanton Wallis und Drittkosten nach Aufwand bzw. gegen Beleg separat verrechnet, ebenso wesentliche Leistungsänderungen oder Zusatzaufträge werden separat in Rechnung gestellt. Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden 50 % bei Auftragsstart und 50 % nach Abschluss (je Stufe) in Rechnung gestellt, zahlbar innert 30 Tagen netto. Bei Zahlungsverzug sind 5 % Verzugszins geschuldet; andersch! kann nach Mahnung weitere Leistungen aussetzen.
5. Termine und Absagen
Termine können bis 5 Arbeitstage vorher kostenfrei verschoben oder abgesagt werden. Danach werden 50 %, bei Absage am Vortag oder Termintag 100 % der betroffenen Pauschale verrechnet; nicht stornierbare Drittkosten zusätzlich. Wird der Termin innert nützlicher Frist nachgeholt, kann andersch! ganz oder teilweise auf die Verrechnung verzichten. Bei Verhinderung durch Krankheit oder höhere Gewalt werden Termine beidseitig ohne Kostenfolge verschoben.
6. Vorzeitige Beendigung
Beide Parteien können den Auftrag jederzeit schriftlich beenden (Art. 404 OR). Erbrachte Leistungen, angefallene Aufwände und nicht stornierbare Drittkosten werden vergütet; Pauschalen werden anteilig nach Leistungsstand abgerechnet, Akontozahlungen angerechnet. Bei Beendigung zur Unzeit bleibt Schadenersatz nach Art. 404 Abs. 2 OR vorbehalten.
7. Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien behandeln nicht öffentliche Informationen aus dem Auftrag vertraulich, auch nach dessen Ende. Persönliche Angaben aus Coachings, Interviews und Mitarbeitenden-Befragungen gibt andersch! nur anonymisiert bzw. aggregiert weiter. Personendaten werden nach schweizerischem Datenschutzgesetz (DSG) und nur für auftragsbezogene Zwecke bearbeitet.
8. Arbeitsergebnisse
Urheberrechte an Konzepten, Berichten und Instrumenten verbleiben bei andersch!. Mit vollständiger Bezahlung darf der Auftraggeber die Arbeitsergebnisse für interne Zwecke frei nutzen; Weitergabe an Dritte oder kommerzielle Verwertung nur mit schriftlicher Zustimmung. Methoden und Know-how darf andersch! auch in anderen Mandaten einsetzen.
9. Haftung
Die Umsetzung von Empfehlungen sowie organisatorische, personelle, strategische oder finanzielle Veränderungen, die der Auftraggeber während oder nach der Beratung vornimmt, liegen in dessen alleiniger Verantwortung. andersch! haftet nicht für deren wirtschaftliche oder finanzielle Folgen (z. B. Umsatzeinbussen, Mehrkosten, entgangener Gewinn, Ansprüche Dritter).
Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden und Folgeschäden ausgeschlossen; soweit eine Haftung besteht, ist sie gesamthaft auf das Honorar des betreffenden Auftrags beschränkt. Vorbehalten bleiben Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Personenschäden und zwingende gesetzliche Haftung.
10. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen gültig. Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Gerichtsstand ist der Sitz der andersch! GmbH in Steg-Hohtenn (Kanton Wallis); zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.
andersch! GmbH · Blattjiweg 18 · 3940 Steg-Hohtenn · info@andersch.gmbh · andersch.gmbh · UID CHE-445.260.841